Veröffentlichungspflichten
Die Netzgesellschaft Elz-Neckar GmbH & Co. KG verpachtet seit dem 01.01.2012 ihr gesamtes Stromnetz an die Netze BW GmbH.
In diesem Gebiet gelten ab diesem Zeitpunkt daher ergänzend zu den Regeln der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) die Ergänzenden Bestimmungen der Netze BW GmbH. Für Netzanschlüsse, Netzzugang und Netznutzung sind die von der Netze BW GmbH veröffentlichten Verträge abzuschließen. In gleicher Weise gelten für das verpachtete Gebiet die Allgemeinen Regelungen und Bestimmungen der Netze BW GmbH. Diese finden Sie auf der Seite der Netze BW GmbH.
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